Aktuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen
Seit dem 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung -BaustellV- in Kraft.
Die Verordnung dient zum einen der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf den Baustellen. Zum anderen wird hier der Bauherr selbst in die Verantwortung genommen, vor der Bauausführung bzw. in der Planungsphase den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Hier wird zumeist ein Koordinator (SiGeKo) gefordert und muss vom Bauherren beauftragt werden.

In folgenden Fällen wird eine Vorankündigung bei der StAfA erforderlich:
- wenn voraussichtlich mehr als 500 Personentage für die Fertigstellung der Baumaßnahme erforderlich sind.
- wenn an 30 Arbeitstagen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind.
Für Baustellen, auf denen eine Vorankündigung erforderlich ist und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden,
ist sowohl ein SiGeKo als auch ein SiGe-Plan erforderlich.

Detailinformationen, Gesetzestexte, Vordrucke zum Downloaden
Die Baustellenverordnung ist in folgende Bereiche gegliedert:
1. Vorbereitung des Bauvorhabens 6. Arbeitgeberpflichten
2. Ankündigung des Bauvorhabens bei der Behörde     7. Pflichten sonstiger Personen
3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 8. Ahndung von Verstößen
4. Koordinatoren 9. Übergangsvorschriften
5. Verantwortung
Als besonderen Aufgabenbereich des SiGeKo ist neben der Erstellung des SiGe-Planes und der Überwachung der Baustelle die Koordination der gemeinsam von unterschiedlichen AG genutzten Sicherheitseinrichtungen zu nennen.

Wenn Sie zusätzlich zu der Download-Möglichkeit weiteren Informationsbedarf haben oder entsprechende Leistungen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir sind als SiGeKo geschult und geprüft.

Weitere Technik-Foren finden Sie unter: Unsere Partner > Ing.-Büro Udo Vaupel
  > Udo Vaupel Dipl.- Ing.


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