| Aktuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seit dem 1. Juli 1998 ist die
Baustellenverordnung -BaustellV- in Kraft. Die Verordnung dient zum einen der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf den Baustellen. Zum anderen wird hier der Bauherr selbst in die Verantwortung genommen, vor der Bauausführung bzw. in der Planungsphase den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Hier wird zumeist ein Koordinator (SiGeKo) gefordert und muss vom Bauherren beauftragt werden. |
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In folgenden Fällen wird eine Vorankündigung
bei der StAfA erforderlich:
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| Die Baustellenverordnung ist in folgende Bereiche gegliedert: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Als besonderen Aufgabenbereich des SiGeKo ist neben der Erstellung des SiGe-Planes und der Überwachung der Baustelle die Koordination der gemeinsam von unterschiedlichen AG genutzten Sicherheitseinrichtungen zu nennen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn Sie zusätzlich zu
der Download-Möglichkeit weiteren Informationsbedarf haben oder entsprechende
Leistungen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir
sind als SiGeKo geschult und geprüft.
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